Mit der Reform der Liturgie von 1970 kam der sogenannte Volksaltar auf. Vorher wurde der Gottesdienst vom Priester mit dem Rücken zu dem mitfeiernden Volk gefeiert. Ab jetzt wurde die Tischgemeinschaft der Gemeinde, dem Priester und Christus betont. Die Gläubigen versammeln sich wie eine Familie „um den einen Tisch“.